§ 18 (3) SGB VIII Familienhilfe
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Unterstützung beim Aufbau und Erhalt des Kontakts zwischen Kind und Eltern bzw. Bezugspersonen
Jedes Kind hat ein Recht auf Kontakt zu seinen Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen. Dabei stehen das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Gegenüber den Eltern wird eine neutrale Haltung eingenommen.
Ziel ist es, den Kontakt zwischen Kind und Eltern bzw. Bezugspersonen aufzubauen, zu erhalten oder wiederherzustellen und alle Beteiligten für die Bedürfnisse des Kindes zu sensibilisieren.
Unsere Leistungen umfassen
- • Beratung bei Fragen zum Umgangsrecht
- • Begleitung bei Umgangskontakten
- • Vermittlung zwischen den Elternteilen
- • Unterstützung bei der Organisation von Kontakten
- • Sensibilisierung für die Bedürfnisse des Kindes
- • Neutrale Begleitung und Moderation
Unsere Ziele
- • Aufbau, Erhalt oder Wiederherstellung des Kontakts
- • Förderung einer kindeswohldienlichen Kommunikation
- • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
- • Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche des Kindes
Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht?
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Kontakten im Sinne des Kindeswohls.
