§75 SGB IX, §35a SGB VIII Teilhabe & Integration
Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung
Förderung von Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität – individuell, vertrauensvoll und alltagsnah
Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung und hat zum Ziel, ihre Selbstständigkeit zu fördern, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die Lebensqualität zu verbessern.
Die Leistungen werden nach §75 SGB IX (Bundesteilhabegesetz) erbracht. Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gilt zusätzlich §35a SGB VIII.
Für wen ist diese Hilfe?
- • Erwachsene mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen
- • Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung
- • Menschen, die Schulbegleitung benötigen
- • Menschen, die Unterstützung bei Alltag und Wohnen brauchen
Unsere Leistungen umfassen
- • Unterstützung im Alltag und bei der Haushaltsführung
- • Schulbegleitung und Lernförderung
- • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen
- • Begleitung zu Terminen, Ämtern und Ärzten
- • Intensive Begleitung bei Krisen
- • Koordination mit allen Beteiligten
Unsere Ziele
- • Selbstständigkeit fördern
- • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
- • Lebensqualität verbessern
- • Individuelle Fähigkeiten stärken
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Eingliederungshilfe.
