§45a, §45b SGB XI Pflege & Betreuung
Alltagsbegleitende Betreuung
Unterstützung im Alltag, Haushalt, soziale Begleitung und Entlastung für pflegende Angehörige
Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu entlasten, ihre Selbstständigkeit zu fördern und Angehörige zu unterstützen. Die Leistungen werden nach §45a und §45b SGB XI erbracht und können über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Wir begleiten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – sei es durch Demenz, körperliche Einschränkungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Unsere Betreuungskräfte sind qualifiziert, einfühlsam und zuverlässig.
Für wen ist diese Hilfe?
- • Menschen mit Demenz oder Vergesslichkeit
- • Personen mit eingeschränkter Mobilität
- • Pflegebedürftige nach Krankenhausaufenthalt
- • Pflegende Angehörige, die Entlastung brauchen
Unsere Leistungen umfassen
- • Unterstützung im Haushalt (Aufräumen, Wäsche, Reinigung, Einkäufe)
- • Begleitung zu Arztterminen, Behörden und Freizeitaktivitäten
- • Soziale Betreuung (Gespräche, Gedächtnistraining, Spiele)
- • Hilfe bei Organisation und Schriftverkehr
- • Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten
- • Entlastung für pflegende Angehörige
Unsere Ziele
- • Erhalt der Selbstständigkeit im Alltag
- • Verbesserung der Lebensqualität
- • Entlastung der pflegenden Angehörigen
- • Soziale Teilhabe und Aktivierung
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zur alltagsbegleitenden Betreuung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
