§ 27 SGB VIII Familienhilfe
Hilfe zur Erziehung
Unterstützung für Erziehungsberechtigte, die bei der Erziehung an ihre Grenzen stoßen oder besondere Schwierigkeiten haben
Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf Unterstützung, wenn sie bei der Erziehung ihres Kindes an ihre Grenzen stoßen oder besondere Schwierigkeiten haben. Ziel ist, das Wohl des Kindes zu sichern und die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken.
Unsere Leistungen umfassen
- • Beratung bei Erziehungsfragen
- • Unterstützung im Alltag
- • Begleitung durch eine Familienhilfe
- • Betreuung in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe
Unsere Ziele
- • Sicherung des Kindeswohls
- • Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern
- • Förderung der Entwicklung des Kindes
- • Erhalt der Familie als Lebensort für das Kind
Brauchen Sie Unterstützung in der Erziehung?
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfe zur Erziehung und finden gemeinsam die passende Unterstützung.
